71a GEG – Gebäudeautomation als Schlüssel zur Energieeffizienz großer Gebäude

§ 71a des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verpflichtet große Nichtwohngebäude mit Heizungs- oder Klimaanlagen über 290 kW dazu, bis Ende 2024 mit Gebäudeautomation und digitaler Energieüberwachung ausgestattet zu sein. Diese Vorgabe stammt aus EU-Richtlinien zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor und soll signifikante Energieeinsparungen ermöglichen. Im Neubau verlangt das Gesetz fortgeschrittene Automationssysteme (Automationsgrad B nach DIN) inklusive systematischer Inbetriebnahme, […]

71a GEG – Gebäudeautomation als Schlüssel zur Energieeffizienz großer Gebäude Weiterlesen »